Dies ist die eigentliche Einsteigerkategorie für alle BewerberInnen ab 18 Jahren. Sie ist auch Voraussetzung für den späteren Erwerb der Kategorie A unbeschränkt, nach zwei Jahren klagloser Fahrpraxis!
Als erstes muss der Lernfahrausweis beantragt werden (2 Monate vor dem 18. Geburtstag möglich). Das entsprechende Formular des Strassenverkehrsamtes erhältst Du am schnellsten hier Gesuchsformular Lernfahrausweis.
Vor dem Wegschicken des Gesuches müssen folgende Punkte speziell beachtet werden:
Nach ca. 10 Tagen erhältst Du die Zugangsdaten zur Anmeldung für die Basistheorieprüfung. In der Regel geht man jetzt wie folgt vor:
!! Bis hier kannst Du alles vor Deinem 18. Geburtstag erledigen !!
Nach bestandener Basistheorie bekommst du den LFA zugeschickt. Dieser ist erst ab Deinem 18. Geburtstag gültig! Nun folgt der Einstieg in die praktische Fahrausbildung. In der Regel geht man wie folgt vor:
Herzliche Gratulation und gute Fahrt!!
Dies ist die eigentliche Einsteigerkategorie für alle BerwerberInnen ab 18 Jahren. Sie ist auch Voraussetzung für den Erwerb der Kategorie A unbeschränkt, nach zwei Jahren klagloser Fahrpraxis!
Als erstes muss der Lernfahrausweis beantragt werden. Das entsprechende Formular des Strassenverkehrsamtes erhältst Du am schnellsten hier Gesuchsformular Lernfahrausweis.
Vor dem Wegschicken des Gesuches müssen folgende Punkte speziell beachtet werden:
Nach ca. 10 Tagen bekommst du den LFA zugeschickt. Nun folgt der Einstieg in die praktische Fahrausbildung. In der Regel geht man wie folgt vor:
Herzliche Gratulation und gute Fahrt!!
Dies ist die eigentliche Einsteigerkategorie für alle BewerberInnen ab 18 Jahren. Sie ist auch Voraussetzung für den späteren Erwerb der Kategorie A unbeschränkt, nach zwei Jahren klagloser Fahrpraxis!
Als erstes muss der Lernfahrausweis beantragt werden. Das entsprechende Formular des Strassenverkehrsamtes erhältst Du am schnellsten hier Gesuchsformular Lernfahrausweis.
Vor dem Wegschicken des Gesuches müssen folgende Punkte speziell beachtet werden:
Nach ca. 10 Tagen bekommst du den LFA zugeschickt. Nun folgt der Einstieg in die praktische Fahrausbildung. In der Regel geht man wie folgt vor:
Herzliche Gratulation und gute Fahrt!!
Voraussetzung für den Erhalt des Lernfahrausweises der Kategorie A 35/kW, ist eine klaglose zweijährige Fahrpraxis mit Motorrädern der Kategorie A1.
Als erstes muss der Lernfahrausweis beantragt werden. Das entsprechende Formular des Strassenverkehrsamtes erhältst Du am schnellsten hier Gesuchsformular Lernfahrausweis.
Vor dem Wegschicken des Gesuches müssen folgende Punkte speziell beachtet werden:
Nach ca. 10 Tagen erhältst Du den Lernfahrausweis per Post. In der Regel geht man jetzt wie folgt vor:
Herzliche Gratulation und gute Fahrt!!