Achtung!! Diese Kategorie unterscheidet sich in A1 50 ccm/45 Km/h, Mindestalter 15 Jahre und A1 125 ccm/11kW, Mindestalter 16 Jahre. Für Bewerber ab 18 Jahren empfiehlt sich diese Kategorie nur, wenn künftig ausschliesslich 125er-Maschinen gefahren werden. Die Fahrpraxis mit solchen Motorrädern wird nicht für die Kategorie A (schwere Motorräder) angerechnet!
Als erstes muss der Lernfahrausweis beantragt werden (2 Monate vor dem Mindestalter möglich). Das entsprechende Formular des Strassenverkehrsamtes erhältst Du am schnellsten hier Gesuchsformular Lernfahrausweis.
Vor dem Wegschicken des Gesuches müssen folgende Punkte speziell beachtet werden:
Nach ca. 10 Tagen erhältst Du die Zugangsdaten zur Anmeldung für die Basistheorieprüfung. In der Regel geht man jetzt wie folgt vor:
!! Bis hier kannst Du alles vor Deinem Geburtstag zum Mindestalter erledigen !!
Nach bestandener Basistheorie bekommst du den LFA zugeschickt. Dieser ist erst ab Deinem Geburtstag (Mindestalter) gültig! Nun folgt der Einstieg in die praktische Fahrausbildung. In der Regel geht man wie folgt vor:
Herzliche Gratulation und gute Fahrt!!
Diese Kategorie empfiehlt sich nur, wenn künftig ausschliesslich 125er-Maschinen gefahren werden. Die Fahrpraxis mit solchen Motorrädern wird nicht für die Kategorie A (schwere Motorräder) angerechnet! Vorteil: Inhaber der Kategorie B müssen nur den 12-Stündigen Grundkurs besuchen! Es muss keine Prüfung absolviert werden!
Als erstes muss trotzdem der Lernfahrausweis beantragt werden. Das entsprechende Formular des Strassenverkehrsamtes erhältst Du am schnellsten hier: Gesuchsformular Lernfahrausweis.
Vor dem Wegschicken des Gesuches müssen folgende Punkte speziell beachtet werden:
Nach ca. 10 Tagen erhältst Du den Lernfahrausweis per Post. In der Regel geht man jetzt wie folgt vor:
Herzliche Gratulation und gute Fahrt!!