Wegleitung Motorrad, Kat. A1 neu ab 01.01.2021

(Kein Fahrausweis vorhanden)

Achtung!! Diese Kategorie unterscheidet sich in A1 50 ccm/45 Km/h, Mindestalter 15 Jahre und A1 125 ccm/11kW, Mindestalter 16 Jahre. Für Bewerber ab 18 Jahren empfiehlt sich diese Kategorie nur, wenn künftig ausschliesslich 125er-Maschinen gefahren werden. Die Fahrpraxis mit solchen Motorrädern wird nicht für die Kategorie A (schwere Motorräder) angerechnet!

Als erstes muss der Lernfahrausweis beantragt werden (2 Monate vor dem Mindestalter möglich). Das entsprechende Formular des Strassenverkehrsamtes erhältst Du am schnellsten hier Gesuchsformular Lernfahrausweis.

 

Vor dem Wegschicken des Gesuches müssen folgende Punkte speziell beachtet werden:

  • Formular vollständig ausfüllen!!
  • Den Sehtest vom Optiker eintragen lassen.
  • Beilagen nicht vergessen (Passfoto, Nothelferausweis usw. siehe Formular)!
  • Ev. Nothilfekurs besuchen. Die Bestätigung ist spätestens mit der Anmeldung zur Basistheorieprüfung erforderlich!! (Gültigkeit der Kurse 6 Jahre)
  • Personalien durch Einwohnerkontrolle bestätigen lassen. (Zuletzt, weil das Gesuch direkt weitergeleitet wird!!)

 

Nach ca. 10 Tagen erhältst Du die Zugangsdaten zur Anmeldung für die Basistheorieprüfung. In der Regel geht man jetzt wie folgt vor:

  • Vorbereitung zur Basistheorieprüfung, wir empfehlen unser Online-Portal Theorie24.ch.
  • Wer es gerne Kostenlos hat meldet sich bei uns, für eine gratis VIP-Card.
  • Selbständige Anmeldung zur Prüfung (für ev. Rückfragen sind wir gerne für Dich da).
  • Bestätigung über den Besuch eines Nothilfekurses beilegen.
  • Absolvieren der Basistheorieprüfung (schon 1 Monat vor Mindestalter möglich!!), Wartezeit ca. 3 Wochen.

!! Bis hier kannst Du alles vor Deinem Geburtstag zum Mindestalter erledigen !!

 

Nach bestandener Basistheorie bekommst du den LFA zugeschickt. Dieser ist erst ab Deinem Geburtstag (Mindestalter) gültig! Nun folgt der Einstieg in die praktische Fahrausbildung. In der Regel geht man wie folgt vor:

  • Besuch des obligatorischen Grundkurses Kat. A1 (12 Stunden)
  • Begleitend, Besuch des obligatorischen Verkehrskunde-Unterrichtes (muss mit der Anmeldung zur praktischen Prüfung bestätigt werden!!)
  • Selbständige Vertiefung des gelernten.
  • Anmeldung zur praktischen Führerprüfung, bei entsprechendem Ausbildungsstand durch uns.
  • Abschliessen der praktischen Fahrausbildung.
  • Absolvieren der Prüfung ca. 3-4 Wochen später.

 

Herzliche Gratulation und gute Fahrt!!

Wegleitung Motorrad, Kat. A1 neu ab 01.01.2021

(Für Bewerber mit Führerausweis Kat. B)

Diese Kategorie empfiehlt sich nur, wenn künftig ausschliesslich 125er-Maschinen gefahren werden. Die Fahrpraxis mit solchen Motorrädern wird nicht für die Kategorie A (schwere Motorräder) angerechnet! Vorteil: Inhaber der Kategorie B müssen nur den 12-Stündigen Grundkurs besuchen! Es muss keine Prüfung absolviert werden!

Als erstes muss trotzdem der Lernfahrausweis beantragt werden. Das entsprechende Formular des Strassenverkehrsamtes erhältst Du am schnellsten hier: Gesuchsformular Lernfahrausweis.

 

Vor dem Wegschicken des Gesuches müssen folgende Punkte speziell beachtet werden:

  • Formular vollständig ausfüllen!!
  • Den Sehtest vom Optiker eintragen lassen.
  • Passfoto beilegen

 

Nach ca. 10 Tagen erhältst Du den Lernfahrausweis per Post. In der Regel geht man jetzt wie folgt vor:

  • Absolvieren des obligatorischen Grundkurses Kat. A1. (12 Std.)
  • Bestätigung «Kursziele erreicht» durch uns.
  • Kursbestätigung an das STVA des des Kantons Aargau (ev. anderer Wohnsitzkanton) einsenden.
  • Ein paar Tage später Erhalt des Führerausweises der Kat. A1

 

Herzliche Gratulation und gute Fahrt!!